Wochenblatt-Leser Georg V. fragt: Für die Beantragung der Überbrückungshilfe stellte mir der Steuerberater 2500 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer in Rechnung. Ich erhielt rund 11 700 € Überbrückungshilfe. Die Antragskosten machen rund ein Fünftel der ausgezahlten Summe aus. Ist das richtig?
Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Mit den Überbrückungshilfen haben Steuerberater eine große Verantwortung und viel Arbeit für ihre Mandanten übernommen. Sie arbeiteten alle am Limit.
30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde
Die Überbrückungshilfe konnten Landwirte nur über „prüfende Dritte“, dazu zählen Steuerberater, beantragen. Diese rechnen ihre Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Liegen keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswertes für die Berechnung der Gebühren vor, ist für die Bearbeitung der Anträge für Überbrückungshilfe die Zeitgebühr anzusetzen. Der Steuerberater kann aus einem Gebührenrahmen die Gebühr bemessen. Die Zeitgebühr beträgt 30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde zuzüglich Auslagenersatz und 19 % Mehrwertsteuer.
Wir können nicht erkennen, welchen Zeitaufwand Ihr Steuerberater hatte und ob die Gebühr gerechtfertigt ist. Die Angemessenheit der Gebühr ist letztendlich eine Frage des Einzelfalls, nämlich der Komplexität und der Qualität Ihrer Vorarbeit.
Wir empfehlen Ihnen, den Steuerberater zu bitten, den Zeitaufwand dafür nachzuweisen.
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(Folge 51-2022)